Goldene Regeln für die MPU-Vorbereitung (c) by M. Haeser

1. Glaube nicht alles, was im Internet steht!
Das meiste, was in Internetforen diskutiert wird, stammt nicht aus sicherer Quelle. Das heißt, es handelt sich um Vermutungen, nicht aber um Wissen. Dies gilt natürlich nicht für seriöse Seiten, auf denen sich der Autor zu erkennen gibt. Wenn also überhaupt im Internet eine Meinung eingeholt wird, dann am besten auf Seiten, die von Fachleuten geführt werden: TÜV, ADAC, andere Verkehrsinstitutionen, Anwälte für Verkehrsrecht oder Verkehrspsychologen, die sich entsprechend ausweisen können (z.B. Verlinkung im BDP).

2. Vertraue niemanden, der Garantien gibt!
Das Wort „Garantie" ist garantiert gelogen! Wenn mir ein Hersteller auf ein Gerät eine Garantie gibt, dann sagt er nicht: „Das Gerät hält 2 Jahre", sondern er meint, dass im Fall eines Funktionsfehlers geprüft wird, ob ein Herstellungsmangel vorliegt. Wenn ja, wird der Mangel innerhalb der 2 Garantiejahre kostenlos beseitigt.
Wenn ich aber mit Menschen zu tun habe, können Fehler nun einmal passieren, weil ein Mensch kein Roboter ist. So kann auch die beste MPU-Vorbereitung in einer negativen MPU münden, wenn z.B. am Tag der MPU der Kunde aus reiner Nervosität alles vergisst, was er vorher an Kenntnissen und Erfahrungen gewonnen hat. Dieser Fall ist zwar äußerst selten, aber eben nicht unmöglich. Es gibt auch noch weitere Einschränkungen, die eine Garantie von vornherein ausschließen. Dies wissen auch die „Garantie-Anbieter“, aber  es ist leicht, ein Versprechen (Garantie) abzugeben, zumal die meisten ihrer Kunden sowieso nicht klagen. Und auf dem persönlichen Weg wieder an das Geld zu kommen, um das man betrogen wurde, ist extrem schwierig.

3. Gehe nur zu einem Verkehrspsychologen mit Diplom („Diplom-Psychologe“) oder einem „Master of Psychology“!
Allzu häufig schmücken sich Personen, die „MPU-Vorbereitung“ betreiben, mit dem Titel „Verkehrspsychologe“, obwohl sie nie auch nur eine Uni von innen gesehen haben. Besonders gern machen dies (sorry!) ausländische Mitbürger, da die Laufbahn nicht überprüft werden kann. Traue daher niemanden, der nicht auch ein Zertifikat einer Universität vorlegen kann (hängt in guten psychologischen Praxen meistens aus) oder wenigstens beim BDP oder beim BNV registriert ist.

4. Vertraue keinem „Verkehrspsychologen“, wenn kein Praxisschild vorhanden ist!
Jeder qualifizierte Verkehrspsychologe weist sich durch ein Praxisschild aus, auf dem alle Angaben zur Person und zur Erreichbarkeit zu finden sind. Sollte kein Praxisschild vorhanden sein, ist äußerste Vorsicht geboten. Denn wahrscheinlich ist die Person nicht die, die sie behauptet zu sein! In diesem Fall gilt - wie auch unter 3 - der Grundsatz: Lass Dir vor Abschluss eines Vertrages Zeugnisse oder Genehmigungen zeigen!

5. Zahle keine Pauschalen von 3.000 Euro und mehr!
Pauschalen sind in der Regel unseriös, wenn sie solche Höhen erreichen. Denn Psychologen berechnen im Allgemeinen nach Stunden! Manchmal bieten zwar auch Verkehrspsychologen eine Pauschale für die Arbeit an, das hängt jedoch davon ab, ob abzusehen ist, wie viele Stunden in etwa benötigt werden. In der Regel aber rechnen Psychologen nach dem Gebührensatz für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) oder aber nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, die in den Praxen einsehbar sind. Diese stundenweise Abrechnung hat den Vorteil, dass nur für tatsächliche Leistung gezahlt wird, was bei Freiberuflern eben durch die Anzahl der Stunden nachweisbar ist. Allerdings hat stundenweise Zahlung den Nachteil, dass oft zusätzliche Kosten entstehen, wie z.B. Telefongebühren, Kosten für die Bescheinigung etc., weil diese halt auch Zeitaufwand bedeuten und gemäß Gebührenordnungen abzurechnen sind.
Pauschalpreise, die oft schwindelerregende Höhen erreichen (und 3.000 sind schwindelerregend!), sind unseriös und immer absolut ungerechtfertigt. Wer solche Preise nimmt, ist ein Abzocker!

6. Vertraue keinem Angebot „inklusive MPU“, weil es so etwas nicht gibt!
Kein seriöser Verkehrspsychologe bietet „Inklusivpreise“ an. Wie soll das auch gehen? Es gibt für die MPU unterschiedliche Gebührensätze, je nach Fall und je nach Anbieter. Und die Bandbreite liegt zwischen ca. 350 und 900 Euro. Wenn also jemand „inkl. MPU“ anbietet, dann muss er schon den maximal möglichen Preis nehmen (ca. 900 Euro). Das würde aber bedeuten, dass ein Kunde, der für nur 350€ eine MPU machen muss, 550 Euro Verlust hätte. Außerdem erhält der Kunde ohnehin die Rechnung der MPU-Stelle persönlich zugesandt und kann so auch viel besser sehen, was an Kosten auf ihn zukommt.
Lass Dir also am besten eine Kostenkalkulation erstellen, in der alle Posten aufgeführt sind (Kosten für MPU, Verwaltungsgebühren, ggf. Screeningkosten, Honorar für die Vorbereitung etc.), dann ist die Planung leichter!

7. Höre nicht auf jemanden der sagt: „Ich kenne einen bei der MPU...“!
Natürlich kann ich jemanden bei der MPU kennen, weil ich ständig damit zu tun habe. Aber diese Aussage „ich kenne einen...“ soll ja bewirken, dass man glaubt, der, den man kennt, könne das Gutachten beeinflussen. Kann er nicht! Es gehören zum Gutachten immer mindestens zwei Personen, nämlich ein Arzt (Ärztin) und ein Psychologe (Psychologin). Beide müssen gemeinsam entscheiden, ob das Gutachten positiv oder negativ wird, einer allein reicht nicht. Hinzu kommt noch, dass ein positives Gutachten meist noch mehrfach auf Glaubwürdigkeit überprüft wird. Und zwar sowohl von der Führerscheinstelle (die besonders) als auch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Beide Behörden werden bei der Prüfung feststellen, ob es bei der MPU mit rechten Dingen zuging.
Was nutzt es also, wenn ich „jemanden kenne“? Ein guter Verkehrspsychologe braucht niemanden kennen und kann seine Kunden in jede MPU-Stelle schicken - er wird immer das gleiche (positive) Ergebnis bekommen. DAS ist professionell und seriös!

8. Lass Dich niemals auf Fälschungen von Urin- oder Haarscreenings ein!
Die Aufdeckungsrate liegt bei nahezu 100% und wird als Betrug gewertet.
Mehr brauche ich hoffentlich nicht zu sagen. Die Folgen für den Kunden sind katastrophal und das Ziel (die Fahrerlaubnis wiederzubekommen) rückt in weite Ferne.

9. Höre nur auf Freunde oder Bekannte, die selbst eine MPU nach Vorbereitung bestanden haben!
Nur diese können sagen, was dort wirklich passiert. Wer durchfällt, gibt immer „den Idioten bei der MPU“ die Schuld. Oder der Fahrerlaubnisbehörde („sind Gott“). Oder dem Vorbereiter („hat Mist gebaut und Versprechen nicht gehalten“). Oder dem Staat. Aber niemals (wie es eigentlich sein müsste) sich selbst. Es gibt keine versteckten Tests, es gibt keine Fangfragen. Alles ist später überprüfbar.
Natürlich gibt es auch bei der MPU schlechte Psychologen und Ärzte, wie es in jedem anderen Beruf auch schlechte Vertreter ihrer Zunft gibt. Aber gerade MPU-Mitarbeiter stehen unter Dauerbeobachtung und müssen um ihren Job bangen, wenn man ihnen Unfairness nachweisen kann. Und im Fall des Falles hilft der Gang zum niedergelassenen Verkehrspsychologen, zum Fachanwalt für Verkehrsrecht oder auch zur Fahrerlaubnisbehörde, um Zweifel am Gutachter aufzulösen.

10. Befolge immer genau die Anweisungen, die der Verkehrspsychologe Dir gibt!
Er ist Profi und wird Dir auf dem besten Wege helfen.
Es kommt schon einmal vor, dass meine Kunden (jung und am Anfang der Zusammenarbeit) gern mit ihren Erfahrungen argumentieren und (noch) nicht glauben wollen, was „der Typ, dem ich das Geld gebe“ da von sich gibt. Doch irgendwann muss jeder feststellen: Ein erfahrener Verkehrspsychologe kennt nicht nur jeden Kniff, um zu betrügen, sondern weiß auch alle Lösungen, wie man es legal schafft. Und ist es nicht viel besser, angstfrei in die MPU gehen zu können? Vertraue dem Verkehrspsychologen und Du hast einen Riesenvorsprung vor den Kollegen, die ohne Vorbereitung oder mit einer unseriösen Hilfe in die MPU gehen.

11. Lasse Dir am Ende eine ausführliche Arbeitsbescheinigung für die MPU ausstellen!
Nur seriöse Anbieter werden dieser Bitte entsprechen. Unseriöse haben überhaupt nicht den Mut, offiziell in Erscheinung zu treten. Und sie werden sich im Fall des Falles (= negatives Gutachten) auch nicht vor ihren Kunden stellen.
Achte vor allem auf Ausführlichkeit. Eine Bescheinigung, die lediglich enthält, von wann bis wann wie viele Stunden belegt wurden, ist weder ausführlich noch nützlich. Eine gute Bescheinigung ist mindestens zwei DIN-A-4 Seiten lang und enthält, was in den Stunden besprochen wurde. Klug ist es übrigens, schon in der ersten Beratungsstunde nach dieser Bescheinigung zu fragen. Am besten lässt man sich ein Muster zeigen!

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