Amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beratung
Einsicht zeigen. Veränderung beginnen.
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
Als amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater biete ich die gesetzlich geregelte verkehrspsychologische Beratung an. Sie richtet sich insbesondere an Kraftfahrer, denen eine solche Beratung von der Fahrerlaubnisbehörde empfohlen wurde.
Im Mittelpunkt stehen die Ursachen bisheriger Verkehrsauffälligkeiten, persönliche Einstellungen und Möglichkeiten, das eigene Fahrverhalten dauerhaft zu verändern.
Ablauf und Ziel
Ziel ist es, die Bereitschaft zu einer Veränderung des bisherigen Fahrverhaltens zu entwickeln und erkennbar zu machen – sowohl für den Teilnehmer selbst als auch gegenüber Behörden oder Gerichten.
Die Beratung erfolgt in persönlichen Einzelgesprächen. In der Regel umfasst sie zwei Sitzungseinheiten, die auch als Doppelsitzung durchgeführt werden können.
In besonderen Fällen, beispielsweise bei behördlichen oder gerichtlichen Auflagen, kann ein Umfang von vier Einzelsitzungen oder zwei Doppelsitzungen vorgesehen sein.
Anmeldung und Kosten
Das Honorar richtet sich nach dem erforderlichen Beratungsumfang und beträgt 220 € bis 880 €. Die Kosten werden vor Beginn der Beratung geklärt.